Deutschlandweit sind im öffentlichen Dienst mehr als 4 Millionen Menschen beschäftigt. In solchen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sind mehr als ein Drittel der Beschäftigten als Beamte, Richter oder Bundeswehrangehörige eingebunden. Anders als in einem normalen Arbeitsverhältnis wird ein Beamtenverhältnis nicht durch einen Arbeitsvertrag sondern durch einen Verwaltungsakt – in diesem Falle einer Ernennung – begründet. Dieser Verwaltungsakt wird mittels Aushändigung und Entgegennahme der Ernennungsurkunde vollzogen. Da also kein vertraglich geregeltes Arbeitsverhältnis besteht, kann ein Beamter nicht gekündigt werden, was diese Beschäftigten als Konsumenten äußerst attraktiv macht.
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